SchifffahrtsrechtDas Schifffahrtsrecht befasst sich mit dem Gebrauch von Schiffen in nationalen und internationalen Gewässern. Zahlreiche nationale Einzelgesetze spielen dabei eine ebenso wichtige Rolle wie häufig auch internationale Bestimmungen aus dem Europa- und Völkerrecht zu berücksichtigen sind. Schwerpunktmäßig werden folgende Themengebiete im räumlichen Bereich der innereuropäischen Wasserstraßenstraßen, Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeerraum bearbeitet: Beratend Vertragsgestaltung bei Kauf, Charter, Eignergemeinschaften Wahl der Flagge für gewerbliche und private Schifffahrt Nautische Befähigungsnachweise Anforderungen an die Schiffsbesatzung Außergerichtlich vertretend Registrierung von Sportbooten und Schiffen auch im Ausland Gründung von Charter- und Schifffahrtsunternehmen Erwerb von Konzessionen und Gewerbeberechtigungen Anerkennung von nautischen Befähigungsnachweisen Erfüllung von Sicherheitsauflagen Maßnahmen im Rahmen der Port State Control Schifffahrtsbezogene Straf- und Bußgeldverfahren Durchsetzung von Bergelohn auf der Grundlage von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (zB: Lloyd’s Open Form LOF 2000 und SCOPIC Clause) Gerichtlich vertretend Vertretung vor dem Seeamt Vertretung vor allen Schiffahrtsgerichten und Schiffahrtsobergerichten Klagen aller Art im Zusammenhang mit der Schifffahrt Dingliche Arreste in Yachten, See- und Binnenschiffe Abwicklung von Havarien Schifffahrtsbezogene Straf- und Bußgeldverfahren ![]()
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