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Schifffahrtsrecht


 
Das Schifffahrtsrecht befasst sich mit dem Gebrauch von Schiffen in nationalen und internationalen Gewässern. Zahlreiche nationale Einzelgesetze spielen dabei eine ebenso wichtige Rolle wie häufig auch internationale Bestimmungen aus dem Europa- und Völkerrecht zu berücksichtigen sind.

Schwerpunktmäßig werden folgende Themengebiete im räumlichen Bereich der innereuropäischen Wasserstraßenstraßen, Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeerraum bearbeitet:

  Beratend
       Vertragsgestaltung bei Kauf, Charter, Eignergemeinschaften
       Wahl der Flagge für gewerbliche und private Schifffahrt
       Nautische Befähigungsnachweise
       Anforderungen an die Schiffsbesatzung

  Außergerichtlich vertretend
       Registrierung von Sportbooten und Schiffen auch im Ausland
       Gründung von Charter- und Schifffahrtsunternehmen
       Erwerb von Konzessionen und Gewerbeberechtigungen
       Anerkennung von nautischen Befähigungsnachweisen
       Erfüllung von Sicherheitsauflagen
       Maßnahmen im Rahmen der Port State Control
       Schifffahrtsbezogene Straf- und Bußgeldverfahren
       Durchsetzung von Bergelohn auf der Grundlage von gesetzlichen und vertraglichen
          Bestimmungen (zB: Lloyd’s Open Form LOF 2000 und SCOPIC Clause)

  Gerichtlich vertretend
       Vertretung vor dem Seeamt
       Vertretung vor allen Schiffahrtsgerichten und Schiffahrtsobergerichten
       Klagen aller Art im Zusammenhang mit der Schifffahrt
       Dingliche Arreste in Yachten, See- und Binnenschiffe
       Abwicklung von Havarien
       Schifffahrtsbezogene Straf- und Bußgeldverfahren
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